Abdeckungsbereiche (Erläuterung)
Am 11.12.2014 urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH):
Wenn man öffentliche Bereiche (wie z.B. Straßen) filmt, dann darf man die Aufnahmen von Personen, die im öffentlichen Bereich gefilmt wurden, nicht ohne Einwilligung auswerten.
Das bedeutet für Sie:
- Seien Sie vorsichtig, wenn Sie Straßen oder Nachbars-Grundstücke filmen.
- Mit der "upCam" können Sie Bereiche, die Sie nicht filmen möchten ganz einfach abdecken. Ihr privates Grundstück dürfen Sie natürlich weiterhin filmen.
Mit der Lösung von upCam können Sie sich wirksam gegen Beschwerden absichern.
Diese Anwendung von Abdeckungsbereichen wird auch von Anwälten empfohlen.
Rechtsanwalt Boris Burow schreibt in seinem Blog zu Abdeckungsbereichen:
"Hierdurch ist man auf der sicheren Seite(...)" [mehr lesen / externer Link]